Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Die Beitragsordnung regelt die Beitragsmodalitäten zwischen dem Verband Amvita e.V. und seinen Mitgliedern. Die Beitragsordnung kann nur auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung geändert werden.
§ 2 Art der beitragspflichtigen Mitgliedschaft
Beitragspflichtig sind Vollmitglieder und Fördermitglieder des Amvita e.V. mit Ausnahme der Hebammenstudierenden.
§ 3 Beitragsfreie Mitgliedschaft
Beitragsfrei sind Hebammenstudierende. Deren beitragsfreie Mitgliedschaft wandelt sich mit dem Ablauf des Monates, in dem das Studium abgeschlossen wird, in eine beitragsbegründende Vollmitgliedschaft um, sofern die Mitgliedschaft nicht vor Ablauf des Monats gekündigt wurde.
§ 4 Höhe des Mitgliedsbeitrages Für freiberufliche Hebammen (Vollmitglied) beträgt der Jahresbeitrag 300,00 Euro. Für Fördermitglieder beträgt der Jahresbeitrag 150,00 €. Ein höherer Förderbeitrag kann einvernehmlich vereinbart werden. Vollmitglieder zahlen während der Dauer von Mutterschutz und etwaiger Elternzeit gegen einen entsprechenden Nachweis einen Jahresbeitrag von 200 Euro. Vollmitgliedern, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, kann auf Antrag der Jahresbeitrag auf 180 Euro ermäßigt werden.
§ 5 Form der Beitragszahlung
Das Mitglied erteilt Amvita e.V. eine widerrufliche Einzugsermächtigung. Der Widerruf entbindet nicht von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages.§ 6 Fälligkeit der Beitragszahlung Der Beitragseinzug erfolgt im ersten Quartal eines Kalenderjahres für das laufende Kalenderjahr. Der Beginn einer Mitgliedschaft erfolgt zu Beginn eines Monats. Bei einem unterjährigen Beginn der Mitgliedschaft wird der Mitgliedsbeitrag Mitte des Folgemonats anteilig für den Rest des laufenden Kalenderjahres fällig.
§ 7 Beitragswirksame Kündigung
Eine beitragswirksame Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich, d.h. eine Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen aufgrund von zwischenzeitlicher Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt nicht.
§ 8 Beitragseinschließende Vergünstigungen
a.) b.) Die Mitgliedschaft im Amvita e.V. beinhaltet:
für Vollmitglieder eine kostenfreie Erstberatung durch die Rechtsstelle des Amvita e.V. für Vollmitglieder Möglichkeit des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung mit Amvita e.V.- Vertragspartnern
§ 9 Beitragsrelevante Nebenpflichten des Mitglieds
Das Mitglied verpflichtet sich, jede beitragsrelevante Veränderung, insbesondere die Änderung der Kontoverbindung und der Adresse, Amvita e.V. unverzüglich anzuzeigen.